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Wird „Containern“ künftig straffrei?
„Containern“… in Berlin und anderen großen Städten wissen junge Menschen mit diesem Begriff sicher etwas anzufangen, während sich gerade ältere Menschen in Kleinstädten wahrscheinlich fragen, was sich hinter diesem Begriff und der geplanten Gesetzesänderung verbirgt.
Kurz gesagt, „Containern“ heißt: Suche nach noch verwertbaren Lebensmitteln in Supermarkt-Müll-Containern.
Das Herausholen weggeworfener Lebensmittel aus dem Supermarkt-Müll („Containern“), gilt in Deutschland als Diebstahl und ist daher strafbar.
Zur Zeit gilt: Wenn Container auf Privatgeländen stehen oder abgeschlossen sind, wäre es illegal das Gelände ungefragt zu betreten oder die Schlösser aufzubrechen, um an die Lebensmittel zu kommen.
Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft landen in Deutschland zwölf Millionen Tonnen Lebensmittel pro Jahr im Müll. Rund 59 Prozent davon fallen in privaten Haushalten an, aber auch die Müllcontainer der Supermärkte sind nach Ladenschluss oft voller Lebensmittel. Diese weisen meistens Schönheitsfehler oder ein überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum auf.
Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft will das Containern künftig straffrei stellen. In der Rheinischen Post sagte Özdemir jüngst: „Wer noch verzehrfähige Lebensmittel aus Abfallbehältern retten will, sollte dafür nicht belangt werden…“
2019 scheiterte Hamburgs Justizsenator mit seinem Antrag, das „Containern“ zu legalisieren.
Die Justizminister anderer Bundesländer begründeten damals ihre Ablehnung laut Spiegel: „Wir wollen nicht, dass sich Menschen in eine solche menschenunwürdige und hygienisch problematische Situation begeben.“ S.Gemkow (CDU) verwies zudem auf Haftungsfragen, falls jemand verdorbene Lebensmittel esse und deshalb krank werde.
In einer repräsentativen Forsa-Umfrage von September 2020 haben sich 86% der Befragten gegen die Strafbarkeit des Containerns ausgesprochen.
Lebensmittel zu retten bedeutet gleichzeitig ein Auge auf die Natur und den Naturschutz zu haben.
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